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Leistungen

Hausärztliche Versorgung

Früherkennung, Vorsorge und Vorbeugung

Jugendvorsorgeuntersuchungen (J1 und J2):

Die J1 (vom 12.  Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ) ist eine gute Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheitszustand ihres Kindes zu überprüfen. Im vertraulichen Gespräch werden auch Verhaltensweisen wie Rauchen, Medien- und Alkohol Konsum thematisiert. Einigen Jugendlichen fällt es leichter, über Themen zu sprechen, z.B. Hautprobleme, Fragen zu Sexualität, Verhütung etc. Zudem wird der Impfstatus überprüft und um wichtige Schutzimpfungen ergänzt (z.B. HPV-Impfung für Mädchen und Jungen).

Auch die J2 (16.17. Lebensjahr) bietet eine Möglichkeit zum allgemeinen Gesundheits-Check vor dem Erwachsen-Werden. Durch Untersuchungen und Labortests können Erkrankungen wie Diabetes, Schilddrüsenprobleme, Haltungsstörungen oder Pubertätsentwicklungsstörungen erkannt werden. Bevor das Reisefieber ausbricht, können individuell sinnvolle Impfungen ergänzt werden (z.B. Hepatitis A, FSME, etc.).

Jugendarbeitsschutzuntersuchung:
Die Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Eintritt ins Berufsleben erfolgen, damit die Jugendlichen eine ihrer Gesundheit entsprechende Berufswahl treffen können. Die erste Nachuntersuchung muss zwischen dem 10. Und 12. Monat nach Aufnahme der ersten Beschäftigung erfolgen. Die Kosten für die Untersuchungen trägt der Freistaat Bayern.
Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35):
Die Krankenkasse bietet ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre die Möglichkeit eines Gesundheitschecks. Neu ist, dass auch jüngere Versicherte zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmal einen Check-up erhalten können. Diese Untersuchung beinhaltet : Anamnese (Aufnahme der bisherigen Krankengeschichte, Erkrankungen in der Familie etc.), Blutuntersuchung (Cholesterin, LDL, HDL, Triglyceride, Blutzucker, ggf. weitere für Sie sinnvolle Werte), Urinuntersuchung, Ganzkörperuntersuchung (ggf. inklusive Hautkrebsscreening), Blutdruckmessung, Besprechung der Befunde mit Beratung, Impfberatung.
Hautkrebsscreening:
Hautkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Damit wir dies frühzeitig erkennen können, kommen Sie zu uns zum kostenlosen Hautkrebsscreening. Sie haben als gesetzlich Versicherter alle zwei Jahre einen Anspruch darauf. Wir sprechen Sie im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) darauf an.
Stuhltest zur Darmfrüherkennung (iFOB-Test):
Darmkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen. Zwischen dem 50. und 54. Lebensjahr bieten die Krankenkassen jährlich zur Früherkennung einen Stuhltest auf verdecktes Blut an. Ab dem 55. Lebensjahr hat jeder Versicherte Anspruch auf eine Vorsorge-Darmspiegelung (Koloskopie). Ist der Befund unauffällig, kann nach 10 Jahren eine weitere Koloskopie durchgeführt werden. Alternativ ist alle 2 Jahre ein Test auf verstecktes Blut im Stuhl möglich.
Ultraschallscreening auf Bauchschlagader-Aneurysmen:
Seit Januar 2018 haben Männer ab dem 65. Lebensjahr Anspruch auf ein einmaliges Ultraschallscreening auf krankhafte Erweiterungen der Bauchschlagader.
Vorsorgeuntersuchungen im Alter:
Das Hausärztlich geriatrische Basisassessment (abgekürzt HGB) hat zum Ziel, dass Sie gesund älter werden können. Es beinhaltet eine Testung der Geistesleistung, sowie der Mobilität und Beweglichkeit. Wir besprechen Auslöser für Sturzereignisse, damit so etwas nicht passiert. Weitere wichtige Themen sind Impfungen (gerade ältere Menschen brauchen durch die abnehmende Immunreaktion des Körpers einen ausreichenden Impfschutz) und die Prüfung der Dauermedikamente (mehr als 6 Medikamente sollten nicht gleichzeitig dauerhaft eingenommen werden, um gefährliche Wechselwirkungen zu vermeiden).
Impfungen:
Impfungen gehören zu den wichtigsten Vorsorgemassnahmen überhaupt.

DMPs und HZV

Über DMPs:
Sogenannte „Disease Management Programme“ (DMPs) sind von den Krankenkassen geförderte, strukturierte Programme speziell für chronisch kranke Patienten mit koronarer Herzkrankheit (KHK), Diabetes mellitus (Typ I und II), Asthma bronchiale/chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD). Vorteile für Sie sind : regelmäßige Kontakte mit Untersuchung und weiteren Testungen, z.B. von Blutwerten bei Diabetes und KHK ( meist in 3-Monats-Rhythmus), Patientenschulungen, spezielle Fortbildungsverpflichtungen für uns teilnehmende Ärzte. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie Fragen haben !
Über HZV-Verträge:

Wir nehmen am Hausarztprogramm teil: Sie auch? Jetzt kostenlos einschreiben und von vielen Vorteilen profitieren.

Im Hausarztprogramm, auch Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) genannt, sind wir als Praxis Ihres Vertrauens Ihre erste Anlaufstelle in Sachen Gesundheit. Das ermöglicht eine hochwertige, zukunfts - fähige Versorgung und stärkt die Rolle Ihrer Hausärztin / Ihres Hausarztes. Denn Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm trägt zum Fortbestand unseres hausärztlichen Praxisteams bei.

Drei gute Gründe für Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm:

  • Ein Anlaufpunkt für alle Gesundheitsfragen
    Alle Behandlungsdaten laufen in Ihrer hausärztlichen Praxis zusammen. Sie behält den Überblick über Ihre Krankengeschichte und koordiniert Ihre Behandlung optimal.

  • Nachweislich bessere Gesundheitsversorgung Das ist wissenschaftlich belegt: neueversorgung.de

  • Mehr Zeit für Sie
    Im Hausarztprogramm fällt weniger Bürokratie für uns an, und wir erhalten ein faires Honorar. So bleibt mehr Zeit für das, was zählt: Ihre Gesundheit.

    Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Praxisbesuch an und nehmen Sie am Hausarztprogramm teil.

    Die Teilnahme am Hausarztprogramm ist für alle gesetzlich Versicherten kostenfrei und die Einschreibung erfolgt schnell und unkompliziert in unserer Praxis.

    Ihr Praxisteam Dr. Schmidl

Diagnostik und Therapie

Diagnostik:

Wir bieten Ihnen die diagnostischen Möglichkeiten in der modernen Hausarztpraxis an: 

  • Laboruntersuchungen (inkl. ausgewählte Schnelltests direkt in der Praxis : z.B. Blutzucker-test, Troponin, D-Dimer etc.)
  • Sonographie (Ultraschall) von Bauchraum, Schilddrüse sowie Gefäßen
  • Abstriche (z.B. Rachen, Wunden etc.)
  • Urinuntersuchung (inkl. Sediment)
  • Spirometrie (Lungenfunktionstestung)
  • EKG: Belastungs- und Langzeitmessung (24h)
  • Langzeitmessung Blutdruck (24h)
  • Narkosevoruntersuchung
  • Reisemedizinische Untersuchungen

Welche dieser Untersuchungen in Ihrem Fall sinnvoll sind, entscheiden wir gemeinsam in einem Sprechstundentermin. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.

Therapie:

Wir bieten Ihnen die in der modernen Hausarztpraxis zur Verfügung stehenden Therapien an:

  • Medizinische Betreuung bei allen akuten und chronischen Erkrankungen
  • Kleine Chirurgie und Wundversorgung
  • Infusionstherapie bei akuten Krankheitszuständen
  • Psychosomatische Grundversorgung
  • DMP-Programme für chronisch Kranke (bei KHK, Diabetes und Asthma/COPD)
  • Medizinische Betreuung am Ende des Lebens (Palliativtherapie) in Zusammenarbeit mit dem Team der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).
  • Hyposensibilisierung (Fortführung der beim Spezialisten begonnene Therapie)

Psychosomatik

Unter psychosomatische Grundversorgung versteht man
Zusammenhänge zwischen Körper, Seele und sozialem Leben die eine sehr große Rolle bei (bestimmten) Erkrankungen spielen. Bei leichtgradigen psychischen Erkrankungen ( wie z.B. leichtgradige Depressionen oder Angststörungen) ist dann oft gar keine Überweisung zu einem Psychotherapeuten oder Psychiater nötig.

Hausärztliche Beratung

Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Themen könnten z.B. sein:

  • Befundbesprechungen (z.B. Facharztbefunde, Arztbriefe nach Klinikaufenthalt)
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht/gesetzliche Betreuung
  • REHA-Anträge
  • Rentenverfahren
  • Häusliche Krankenpflege und andere sozialmedizinische Themen
  •  Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Reisemedizin

Reisemedizin

als ausgebildeter Reisemediziner berate ich Sie gerne zu allen Themen rund um die schönste Zeit des Jahres. Häufige Beratungsinhalte sind: Impfungen, Moskito-schutz und Malariaprophylaxe, Reiseapotheke, Sonnenschutz, Anpassung und Mitnahme Ihrer Medikamente bei chronischen Erkrankungen.

Hierfür vereinbaren Sie rechtzeitig (mindestens ca. 6 Wochen vor Reisebeginn) einen Termin. Bitte denken Sie daran, auch Ihren Impfpass zum Beratungstermin mitzubringen!

Da das Reisen Ihre Privatsache ist, können reisemedizinische Beratungen und Reiseimpfungen grundsätzlich nicht über die Krankenkassenkarte abgerechnet werden. Einige gesetzliche Krankenkassen und die meisten privaten Krankenkassen erstatten Ihnen jedoch zumindest einen Teil der Kosten.

Dazu kommen die Kosten für den benötigten Impfstoff selbst!

Planung:

Wir halten die gängigsten (Reise-)Impfstoffe in der Praxis vor. Müssen spezielle Impfstoffe in der Apotheke bestellt werden (z.B. Kombinationsimpfung Hepatitis A und Typhus), kann es zu Wartezeiten kommen. Rechnen Sie dies bitte in Ihre zeitliche Planung mit ein.

Gelbfieberimpfung

wir sind eine vom Bayerischen Gesundheitsministerium zugelassene Gelbfieberimpfstelle. 

Die Gelbfieberimpfung ist für Reisen in bestimmte Länder Pflicht und sollte mindestens 10 Tage vor Einreise in eine Gelbfieber-Region erfolgen. Der Impfschutz besteht nach WHO-Angaben lebenslang. Manche Länder verlangen jedoch nach wie vor bei der Einreise alle 10 Jahre eine Auffrischimpfung.

Sie erhalten alle wichtigen Informationen über den Impfstoff und ein offizielles Impfzertifikat in unserer Praxis.

Die Gelbfieberimpfung ist eine reisemedizinische Impfung, die meist nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird. Für die Beratung, Untersuchung und Impfleistung wird Ihnen eine transparente Privatrechnung auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) gestellt.

Zusatzleistungen

Attestausstellungen

Sie erhalten bei uns alle benötigten Atteste, z.B. für Behörden oder den Sportverein. Wir bitten Sie vorab um möglichst genaue Informationen, um Ihre Wartezeit kurz zu halten. Bringen Sie bitte zudem alle relevanten Unterlagen/Belege/Bescheinigungen zum Termin mit. Die Attestausstellung berechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (z.B. 10 Euro für ein Kurzattest).

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Wir sind beauftagt durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Belehrungen und Bescheinigungen nach § 43 A bs. 1 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Sie benötigen eine entsprechende Bescheinigung, wenn Sie erstmalig eine der folgenden Tätigkeiten im Lebensmittelbereich ausüben: 

  • Personen, die Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen oder
  • Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Cafés, Kantinen oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.