Leistungen
Hausärztliche Versorgung
Früherkennung, Vorsorge und Vorbeugung
Die J1 (vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ) ist eine gute Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheitszustand ihres Kindes zu überprüfen. Im vertraulichen Gespräch werden auch Verhaltensweisen wie Rauchen, Medien- und Alkohol Konsum thematisiert. Einigen Jugendlichen fällt es leichter, über Themen zu sprechen, z.B. Hautprobleme, Fragen zu Sexualität, Verhütung etc. Zudem wird der Impfstatus überprüft und um wichtige Schutzimpfungen ergänzt (z.B. HPV-Impfung für Mädchen und Jungen).
Auch die J2 (16.17. Lebensjahr) bietet eine Möglichkeit zum allgemeinen Gesundheits-Check vor dem Erwachsen-Werden. Durch Untersuchungen und Labortests können Erkrankungen wie Diabetes, Schilddrüsenprobleme, Haltungsstörungen oder Pubertätsentwicklungsstörungen erkannt werden. Bevor das Reisefieber ausbricht, können individuell sinnvolle Impfungen ergänzt werden (z.B. Hepatitis A, FSME, etc.).
DMPs und HZV
Wir nehmen am Hausarztprogramm teil: Sie auch? Jetzt kostenlos einschreiben und von vielen Vorteilen profitieren.
Im Hausarztprogramm, auch Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) genannt, sind wir als Praxis Ihres Vertrauens Ihre erste Anlaufstelle in Sachen Gesundheit. Das ermöglicht eine hochwertige, zukunfts - fähige Versorgung und stärkt die Rolle Ihrer Hausärztin / Ihres Hausarztes. Denn Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm trägt zum Fortbestand unseres hausärztlichen Praxisteams bei.
Drei gute Gründe für Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm:
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Ein Anlaufpunkt für alle Gesundheitsfragen
Alle Behandlungsdaten laufen in Ihrer hausärztlichen Praxis zusammen. Sie behält den Überblick über Ihre Krankengeschichte und koordiniert Ihre Behandlung optimal. -
Nachweislich bessere Gesundheitsversorgung Das ist wissenschaftlich belegt: neueversorgung.de
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Mehr Zeit für Sie
Im Hausarztprogramm fällt weniger Bürokratie für uns an, und wir erhalten ein faires Honorar. So bleibt mehr Zeit für das, was zählt: Ihre Gesundheit.Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Praxisbesuch an und nehmen Sie am Hausarztprogramm teil.
Die Teilnahme am Hausarztprogramm ist für alle gesetzlich Versicherten kostenfrei und die Einschreibung erfolgt schnell und unkompliziert in unserer Praxis.
Ihr Praxisteam Dr. Schmidl
Diagnostik und Therapie
Wir bieten Ihnen die diagnostischen Möglichkeiten in der modernen Hausarztpraxis an:
- Laboruntersuchungen (inkl. ausgewählte Schnelltests direkt in der Praxis : z.B. Blutzucker-test, Troponin, D-Dimer etc.)
- Sonographie (Ultraschall) von Bauchraum, Schilddrüse sowie Gefäßen
- Abstriche (z.B. Rachen, Wunden etc.)
- Urinuntersuchung (inkl. Sediment)
- Spirometrie (Lungenfunktionstestung)
- EKG: Belastungs- und Langzeitmessung (24h)
- Langzeitmessung Blutdruck (24h)
- Narkosevoruntersuchung
- Reisemedizinische Untersuchungen
Welche dieser Untersuchungen in Ihrem Fall sinnvoll sind, entscheiden wir gemeinsam in einem Sprechstundentermin. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.
Wir bieten Ihnen die in der modernen Hausarztpraxis zur Verfügung stehenden Therapien an:
- Medizinische Betreuung bei allen akuten und chronischen Erkrankungen
- Kleine Chirurgie und Wundversorgung
- Infusionstherapie bei akuten Krankheitszuständen
- Psychosomatische Grundversorgung
- DMP-Programme für chronisch Kranke (bei KHK, Diabetes und Asthma/COPD)
- Medizinische Betreuung am Ende des Lebens (Palliativtherapie) in Zusammenarbeit mit dem Team der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).
- Hyposensibilisierung (Fortführung der beim Spezialisten begonnene Therapie)
Psychosomatik
Hausärztliche Beratung
Themen könnten z.B. sein:
- Befundbesprechungen (z.B. Facharztbefunde, Arztbriefe nach Klinikaufenthalt)
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht/gesetzliche Betreuung
- REHA-Anträge
- Rentenverfahren
- Häusliche Krankenpflege und andere sozialmedizinische Themen
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Reisemedizin
als ausgebildeter Reisemediziner berate ich Sie gerne zu allen Themen rund um die schönste Zeit des Jahres. Häufige Beratungsinhalte sind: Impfungen, Moskito-schutz und Malariaprophylaxe, Reiseapotheke, Sonnenschutz, Anpassung und Mitnahme Ihrer Medikamente bei chronischen Erkrankungen.
Hierfür vereinbaren Sie rechtzeitig (mindestens ca. 6 Wochen vor Reisebeginn) einen Termin. Bitte denken Sie daran, auch Ihren Impfpass zum Beratungstermin mitzubringen!
Da das Reisen Ihre Privatsache ist, können reisemedizinische Beratungen und Reiseimpfungen grundsätzlich nicht über die Krankenkassenkarte abgerechnet werden. Einige gesetzliche Krankenkassen und die meisten privaten Krankenkassen erstatten Ihnen jedoch zumindest einen Teil der Kosten.
Dazu kommen die Kosten für den benötigten Impfstoff selbst!
Planung:
Wir halten die gängigsten (Reise-)Impfstoffe in der Praxis vor. Müssen spezielle Impfstoffe in der Apotheke bestellt werden (z.B. Kombinationsimpfung Hepatitis A und Typhus), kann es zu Wartezeiten kommen. Rechnen Sie dies bitte in Ihre zeitliche Planung mit ein.
wir sind eine vom Bayerischen Gesundheitsministerium zugelassene Gelbfieberimpfstelle.
Die Gelbfieberimpfung ist für Reisen in bestimmte Länder Pflicht und sollte mindestens 10 Tage vor Einreise in eine Gelbfieber-Region erfolgen. Der Impfschutz besteht nach WHO-Angaben lebenslang. Manche Länder verlangen jedoch nach wie vor bei der Einreise alle 10 Jahre eine Auffrischimpfung.
Sie erhalten alle wichtigen Informationen über den Impfstoff und ein offizielles Impfzertifikat in unserer Praxis.
Die Gelbfieberimpfung ist eine reisemedizinische Impfung, die meist nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird. Für die Beratung, Untersuchung und Impfleistung wird Ihnen eine transparente Privatrechnung auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) gestellt.
Zusatzleistungen
Sie erhalten bei uns alle benötigten Atteste, z.B. für Behörden oder den Sportverein. Wir bitten Sie vorab um möglichst genaue Informationen, um Ihre Wartezeit kurz zu halten. Bringen Sie bitte zudem alle relevanten Unterlagen/Belege/Bescheinigungen zum Termin mit. Die Attestausstellung berechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (z.B. 10 Euro für ein Kurzattest).
Wir sind beauftagt durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Belehrungen und Bescheinigungen nach § 43 A bs. 1 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Sie benötigen eine entsprechende Bescheinigung, wenn Sie erstmalig eine der folgenden Tätigkeiten im Lebensmittelbereich ausüben:
- Personen, die Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen oder
- Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Cafés, Kantinen oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.